Allgemeine Geschäftsbedingungen (Österreich)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Marc Armin Stütz als Inhaber des nicht protokollierten Einzelunternehmens

Blade Store

 1 Vertragspartner

Herr Marc Armin Stütz ist Inhaber des nicht protokollierten Unternehmens Blade Store (www.blade-store.at), im Folgenden kurz Auftragnehmer (AN) genannt. Der Auftragnehmer schließt regelmäßig mit seinen Kunden (im Folgenden kurz Auftraggeber) genannt (AG) Rechtsgeschäfte iS von Kauf-Lieferverträgen ab. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kauf- und Lieferverträge, die der Auftragnehmer mit Auftraggebern abschließt. Für sogenannte Workshops gelten diese AGB in den diesbezüglichen Sonderbestimmungen. Soweit die Auftraggeber Konsumenten sind, gelten bestimmte Punkte für sie nicht bzw nur in modifizierter Form. In den nachstehenden AGB werden Abweichungen für Verbraucher ausdrücklich gekennzeichnet.

2 Vertragsabschluss

2.1 Grundsätzlich erfolgt die Geschäftsanbahnung durch den AG. Hierbei werden Bestellungen per E-Mail, schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) an den AN übermittelt. Der AN wird daraufhin ein schriftliches Anbot erstellen. Grundsätzlich sind Anbote unverzüglich anzunehmen, anderenfalls der AN an diese nicht mehr gebunden ist. Sollte im Anbot eine Bindungsfrist enthalten sein, ist der AN nur während dieser gebunden.

2.2 Der Vertrag kommt dann zustande, wenn das Anbot des AN schriftlich ohne Abweichungen angenommen wird. Mit Zugang der Annahme des Anbots beginnt die Leistungsfrist des AN.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 2.2: Vertragsabschlüsse mit Konsumenten können sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Die Schriftlichkeit wird jedoch aus Beweiszwecken empfohlen. Mit Zugang der Annahme des Anbots beginnt die Leistungsfrist des AN.

3 Preise

3.1 Der vereinbarte Preis ergibt sich aus dem Anbot des AN. Er versteht sich netto ohne jeden Abzug. Kosten für Verpackung, Zustellung, Montage, Aufstellung oder Lagerhaltung sind nicht im Preis enthalten. Sie werden gesondert vereinbart oder gemäß Preisliste des AN, die auf seiner Homepage ersichtlich ist, verrechnet.

3.2 Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen nach § 456 UGB vereinbart.

3.3 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der AG verpflichtet, auch die zur notwendigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten eines beruflichen Rechtsvertreters (Rechtsanwalts und/oder Inkassobüros) zu übernehmen. Für Mahnungen, die ohne Einschaltung eines berufsmäßigen Rechtsvertreters oder Inkassobüros erfolgen, ist eine Mahngebühr von € 15,00 pro Mahnung (wertgesichert nach VPI 2010, Ausgangsmonat 01.08.2016) zu bezahlen.

3.4 Die Preise sind vom AN dem AG zu fakturieren. Zahlungen haben – soweit nichts anderes vereinbart wird – binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang ohne Skonto zu erfolgen.

4 Lieferung / Leistung

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Leistung/Lieferung ab Werk, die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware auf den AN über. Bei vereinbarter Zustellung geht die Gefahr mit Abladebereitschaft am vereinbarten Zustellort auf den AG über. Die Lieferung bis zur angegebenen Lieferadresse erfolgt dann auf Gefahr des AN. Die Kosten der Lieferung werden vom AG getragen. Für Mängel oder Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Lieferung entstehen, haftet der AN nicht, sofern ihn kein Auswahlverschulden an der Person des Lieferunternehmens trifft.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 4: Es gelten die gesetzlichen Lieferbestimmungen, insb § 7b KSchG.

4.2 Der AG hat die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel innerhalb angemessener Frist zu rügen, wobei die Vertragspartner eine Rügefrist von 3 Tagen als angemessen ansehen. Sollte der AG seiner Kontroll- und Rügepflicht nicht nachkommen, verliert er seine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Mängel, die ihrer Natur nach bei sofortiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind binnen 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens aber 3 Monate nach Empfang der Ware zu rügen. Bei Auftreten von Mängeln ist eine allfällige Be- und Verarbeitung sofort einzustellen, anderenfalls die Ansprüche auf Mängelbehebung und Schadenersatz verloren gehen.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 4.2: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzregeln.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich ein Liefertermin vereinbart wird, besteht keine verbindliche Lieferfrist.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 4.3: Es gelten die gesetzlichen Lieferfristen, insb § 7a KSchG.

4.4 Sollte eine Lieferfrist verbindlich vereinbart worden sein und eine fristgerechte Lieferung nicht durchgeführt werden, ist der AG berechtigt, unter Einhaltung einer Nachfristsetzung von 3 Wochen vom Vertrag zurück zu treten.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 4.4: Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte

5 Gewährleistung / Schadenersatz

5.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der AG vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den AN, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und dem mit der Abhilfe für den AN verbundenen Unannehmlichkeiten. Der AN verpflichtet sich, die Verbesserung und den Austausch nach Übergabe der Ware durch den AG in angemessener Frist durchzuführen.

Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich, oder für den AN mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der AG bei wesentlichen Mängeln das Recht auf Wandlung, bei unwesentlichen Mängeln das Recht auf Preisminderung. Dasselbe gilt, wenn der AN die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 5.1: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen

5.2 Es wird vereinbart, dass der AG sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sahen iS des § 933 ABGB binnen 6 Monaten gerichtlich geltend machen muss, anderenfalls die Ansprüche erloschen sind.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 5.2: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

5.3 Der AN ist zum Ersatz von Vermögensschäden (Mangelschäden sowie Mangelfolgeschäden) nur dann verpflichtet, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen vorzuwerfen ist. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit scheidet sohin aus. Die Haftung ist im Übrigen auf die Höhe der maximalen Versicherungssumme beschränkt, die im Schadensfall seitens der Haftpflichtversicherung des AN zu bezahlen ist.

Dieser Punkt gilt nicht für Personenschäden.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 5.3: Es gelten die gesetzlichen Schadenersatzvorschriften.

5.4 Als vereinbart gilt jene Qualität bzw Beschaffenheit der Ware, die in den Katalogen angeboten bzw sowie in allenfalls vom Hersteller beigestellten Unterlagen enthalten sind. Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich ohne Kenntnis des Verwendungszwecks. Eine Prüfungs- oder Aufklärungspflicht des AN (insbesondere zur Geeignetheit der Ware) für einen bestimmten vom Kunden gewünschten Verwendungszweck besteht nicht, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

5.5 Bei der Lieferung von Messerstahl haben die Materialstärken immer einen Toleranzrahmen von plus minus 1 Milimeter. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass gewisse Materialien stärkere Schichten haben, die laut Herstellerangaben vom AG zu entfernen sind.

5.6 Der AG ist verpflichtet, für die Einhaltung der Waffengesetze, behördlichen Maßnahmen und Anordnungen, denen er unterliegt, selbst Sorge zu tragen.

 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware verbleibt das Eigentum beim AN. Im Insolvenzfall oder Fall der Zahlungsunfähigkeit steht ihm diesbezüglich jedenfalls ein Aussonderungsrecht zu. Die weitere Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im normalen Geschäftsbetrieb gestattet. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verwendung oder Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Bei Eingriffen Dritter in die Rechte des AN als Vorbehaltseigentümer hat er alle zur Wahrung der Rechte des AN notwendigen Schritte zu setzen.

6.2 Weiters tritt der AG bereits hiermit alle ihm, aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware, zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden zur Sicherung der dem AN gegen den AG zustehenden Ansprüche ab. Auf Verlangen des AN hat der AG die Abtretung seinem Kunden anzuzeigen und dazu jede erforderliche Auskunft zu erteilen sowie die zur Geltendmachung der Ansprüche des AN notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der AG ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur ermächtigt, wenn der AN die Einziehung der Forderungen nicht selbst vorbehält.

6.3 Bei der Be- und Verarbeitung der verkauften Ware bleibt der AN Miteigentümer der be- und verarbeiteten Ware im Verhältnis des Wertes seiner Vorbehaltsware zum Endprodukt. Wenn der AG den Kaufpreis nicht zahlt oder sonstigen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, ist der AN berechtigt, die Gebäude und Objekte des AG ohne vorherige Ankündigung zu betreten und die gelieferten Vorbehaltswaren auf Kosten des AG wegzuschaffen und in Besitz zu nehmen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag anzusehen ist. Eine allfällige Besitzstörungs- oder Eigentumsfreiheitsklage bei einer derartigen Rücknahme ist ebenfalls ausgeschlossen.

6.4 Nach Wahl des AN hat der AG die Ware auf seine Kosten bei Nichtzahlung zurückzusenden. In diesem Falle ist der AN zur Übergabe der Ware an den AG erst dann verpflichtet, wenn die Erfüllung der Vertragspflichten durch den AG sichergestellt sind, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises samt allenfalls bereits angefallenen Mahn- und Inkassospesen sowie Prozesskosten.

 7 Höhere Gewalt

7.1 Sollte der AN aus Umständen, die als höhere Gewalt anzusehen sind, in seiner Leistungserbringung eingeschränkt sein, so trifft ihn hierfür keine Haftung. Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse, wie zB Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch niederer Zufall, wie Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden, Atom- Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden / Produktionsstörungen. Höhere Gewalt erfordert einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse und liegt vor, wenn es sich um ein von außen kommendes unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis handelt.

7.2 In diesen Fällen wird daher der AN von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Lieferung / Leistung frei, auch wenn bereits (Teil-) Zahlung erfolgt ist. Ansprüche auf Schadenersatz sowie Rückabwicklung bestehen nicht.

8 Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

8.1 Erfüllungsort für die aus der jeweiligen Vertragsbeziehung resultierenden Leistungspflichten ist mangels einer anderen Vereinbarung der Sitz des AN.

8.2 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in 8700 Leoben vereinbart. Der AN hat jedoch auch das Recht, wahlweise seine Ansprüche am sachlich zuständigen Gericht des Sitzes des AG geltend zu machen.

Für Konsumenten gilt statt Punkt 8.2: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln, insb § 14 KSchG.

8.3 Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen AN und AG hat ausschließlich österreichisches Recht Anwendung zu finden; dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie der Verweisungsnormen (IPRG, EVÜ ua).

Für Konsumenten gilt statt Punkt 8.3: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das anzuwendenden Recht.

9 Dokumente/ Geheimhaltung / Datenschutz / Immaterialgüterrechte

9.1 Der AG verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen, Daten, Dateien, Informationen, Dokumente und sonstiges Material, das zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung vom AN benötigt wird, rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei sowie in einer für den Erfolgszweck gängigen Form an den AN zu übermitteln.

9.2 Der AN verpflichtet sich, diese Unterlagen geheim zu halten. Daten, die insbesondere für die Auftragserfüllung notwendig sind und von Dritten benötigt werden, dürfen jederzeit weitergegeben werden. Der AG stimmt zu, dass der AN dessen Daten zu eigenen Marketingaktivitäten verwenden und vom AN aus diesem Grund auch über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz (u.a. Telefon, E-Mail) kontaktiert werden darf, wobei der AN zusichert, keine Daten zu Marketingzwecken an Dritte weiterzugeben. Dieses Einverständnis kann der AG jederzeit widerrufen.

9.3 Der AG erklärt, hinsichtlich der Unterlagen zumindest ein Nutzungs- bzw. Weitergaberecht zu haben und diese nicht rechtswidrig erlangt zu haben. Er haftet für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils geltenden Fassung. Sollte der AN von Dritten diesbezüglich belangt werden, verpflichtet sich der AG, den AN schad- und klaglos zu halten. Der AN ist für die vom Kunden eingegebenen Informationen oder Daten auch über den Umfang nach §§ 13 ff ECG hinausgehend nicht verantwortlich.

9.4 Soweit Daten seitens des AG an den AN übermittelt werden, die seinem ausschließlichen Immaterialgüterrechtsanspruch unterliegen, hat er dies dem AG mitzuteilen. Der AN haftet nur für eigene vorsätzlich schuldhafte Verletzung dieser Rechte, nicht jedoch für die Verletzung durch Dritte. Der AN bewahrt die ihm vom AG zur Verfügung gestellten oder im Zuge der Auftragsabwicklung entstandenen Daten im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitausmaß auf. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung erfolgt nicht.

9.5 Die vom AN entwickelten Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen udgl bleiben stets (geistiges) Eigentum des AN. Der AG erhält mangels anderslautender Vereinbarung kein Immaterialgüterrecht, Werknutzungs- oder sonstiges Verwertungsrecht.

10 Schriftlichkeitsgebot

Beim Abschluss von Verträgen vereinbaren die Vertragsparteien die Einhaltung der Schriftform. Die Vertragsparteien fühlen sich erst durch unterschriebene Urkunden an den Vertrag gebunden. Der Verkehr per E-Mail ersetzt die Schriftform. Auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Für Konsumenten gilt Punkt 10. nicht.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse sind vom AG dem AN unverzüglich bekanntzugeben. Zustellungen des AN an den AG geltend dann als rechtswirksam zugekommen, wenn diese an der zuletzt bekannten Adresse des AG übermittelt werden.

12.2 Soweit nicht durch gesonderte schriftliche Vereinbarung vereinbart, gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des AN. AGB des AG werden nicht Vertragsinhalt.

Für Konsumenten gilt Punkt 12.2 nicht.

12.3 Im Falle der Unwirksamkeit oder Unabwendbarkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Für Konsumenten gilt Punkt 12.3 nicht.

12.4 Ohne Zustimmung des AN ist eine Weitergabe von Rechten und Pflichten aus Rechtsgeschäften zwischen dem AG und AN durch den AG nicht gestattet.

Gilt nur für Konsumenten:

13 Information über die Rücktrittsrechte des Konsumenten

KSCHG

  • 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.

(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

1.wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
2.wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
3.bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt.
4.bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
5.bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

(4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu.

  • 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind

1.die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
2.die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
3.die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
4.die Aussicht auf einen Kredit.

(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.

(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn

1.er bereits bei den Vertragsverhandlungen wußte oder wissen mußte, daß die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
2.der Ausschluß des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder
3.der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.

(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.

  • 4. (1) Tritt der Verbraucher nach § 3 oder § 3a vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
1.der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
2.der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(2) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

(3) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.

Besonderen Bestimmungen für Rechtsgeschäfte über Online-Shop www.blade-store.at

14 Subsidiäre Geltung 

14.1 Die folgenden besonderen AGB, welche nur für die Bestellungen im Online-Shop gelten, stehen in Subsidiarität zu den oben angeführten AGB. Derartige Vertragsabschlüsse erfolgen zwischen dem Kunden und dem AN.

14.2 Sollten sich die nun folgenden besonderen AGB den oben angeführten widersprechen, haben die besonderen Bestimmungen Vorrang gegenüber den allgemeinen.

 15 Vertragsabschluss

15.1 Für den Vertragsabschluss über online-Shop www.blade-store.at ist die Registrierung des Kunden erforderlich. Bei der für die Registrierung erforderlichen Eingabe der persönlichen Daten ist der Kunde für die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe verantwortlich. Er ist verpflichtet, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Die Bestätigung der Anmeldung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung durch Anklicken des Buttons „Regstrieren“.

15.2 Die Bestelldaten des Kunden werden vom AN gespeichert. Aus Sicherheitsgründen sind diese jedoch für den Kunden nicht unmittelbar abrufbar. Der AN bietet jedoch für jeden Kunden einen passwortgeschützten Zugang über „Mein Benutzerkonto“ an. Dort können, bei entsprechender Registrierung, Informationen über bereits getätigte, offene oder vor kurzem versandte Bestellungen abgerufen werden. Ebenso können dort die Adressdaten sowie die Angaben über die Zahlungsart vom Kunden abgeändert werden.

15.3 Durch das Betätigen des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde seine verbindliche Bestellung der, sich im Warenkorb befindlichen, Artikel ab.

15.4 Der Kunde wird vor Abgabe seiner Vertragserklärung (Bestellung), über Name und Anschrift des AN, wesentliche Eigenschaften der Ware, Preis der Ware, Lieferkosten, Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung, das Bestehen seines Rücktrittsrechts und Gültigkeitsdauer des Angebots und/oder Preises informiert.

15.5 Die Bestellung stellt ein Angebot an den AN zum Abschluss des Kaufvertrages dar. Wenn die Bestellung bei der Firma eingegangen ist, wird dem Kunden eine Bestellbestätigung gesendet welche die Einzelheiten der Bestellung aufführt. Diese Bestellbestätigung ist keine Annahme des Angebots.

15.6 Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der AN das bestellte Produkt an den Käufer versendet und den Versand mit einer zweiten Nachricht (Versandbestätigung) bestätigt.

15.7 Die Produkte aus dem Online-Shop von blade-store werden ausschließlich an volljährige Personen verkauft.

16 Rücktritt 

16.1 Die Rücktrittserklärung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform.

16.2 Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag findet eine Rückerstattung nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Die bestellte Ware ist bei Rücksendung ausreichend zu frankieren, um angenommen zu werden.

16.3 Die Ware muss in demselben Zustand zurückgeschickt werden, wie sie erhalten wurde. Wurde von den Eisenstücken beispielsweise ein Stück abgeschnitten und/oder sind Gebrauchsspuren zu erkennen, wird vom AN ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben.

16.4 Für die rückgesendete Ware werden Kosten für die Bearbeitung- und Wiedereinlagerung sowie Spesen von pauschal € 8,99 verrechnet. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt abzüglich dieses Pauschalbetrags.

17. Bezahlung

17.1 Der Besteller kann den Kaufpreis per Rechnung, Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen.

17.2 Der Kaufpreis wird bei Kauf auf Rechnung am Tag des Eingangs der Lieferung beim Kunden fällig. Wird die Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Beginn der Frist getätigt, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Falle werden gesetzliche Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie Kosten zur Rechtsverfolgung/Betreibung verrechnet. Die Bezahlung für www.blade-store.at  erfolgt über den Bezahldienstanbieter MPAY24 zu dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

18 Lieferung

18.1 Die Auslieferung der Waren übernimmt die Firma DPD Paket Austria. Eine Änderung der Lieferfirma bleibt vorbehalten

18.2 Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

19 Unsere Kontaktinformationen

blade-store.at
Marc Armin Stütz
Raiwald 3
8792 St-Peter Freienstein
E-Mail: office@blade-store.at
UID: ATU73858729

Stand Oktober 2022